AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma „Lass Knipsen“ GbR

Sarah Clausen-Gundelach und Lars Gundelach

 

1. Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Für die Überlassung von Mietsachen sowie aller Werk- und Dienstleistungen der Firma „Lass Knipsen“ GbR, vertreten durch die Gesellschafter Sarah Clausen-Gundelach und Lars Gundelach (nachfolgend als „Lass Knipsen“ bezeichnet), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2. Die Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum der Lass Knipsen GbR.

1.3. Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Potsdam.

1.4. Wir vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie unsere AGB akzeptieren.

Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

2. Geltungsbereich

2.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen „Lass Knipsen“ (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer, zum Zeitpunkt der Bestellung, gültigen Fassung.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu diesem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

3. Mietgegenstand

3.1. „Lass Knipsen“ vermietet einen Fotospiegel inkl. für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.

3.2. Der Mieter stellt den Fotospiegel im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotospiegel  können sich die Gäste fotografieren lassen, Bilder direkt ausdrucken und ggf. per E Mail versenden.

4. Zustandekommen des Vertrages

4.1. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.

4.2. Sie überweisen nach Erhalt unserer Abschlagsrechnung (Zusicherung des Wunschtermins) die Terminreservierungsgebühr auf unser Konto. Der Termin wird erst nach Erhalt der Anzahlung für Sie fix gebucht. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von 2 Wochen, ab Unterzeichnung des Auftrages, gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

4.3. Lieferung
Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Liefertermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Der Rechnungsbetrag ist im Voraus per Überweisung oder in Bar zu entrichten.

Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Mieter hat hierfür mit der evtl. Lokation zu klären, wann Aufbau und Abholung stattfinden kann.

4.4. Lieferung mit Installation
Die Mietung des „Lass Knipsen-Systems“ ist nur im Zusammenhang Lieferung/Montage/Abholung möglich. Die Montage erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.

4.5. Zum Be- und Entladen sowie zum Auf- und Abbau stellt der Kunde geeignete Helfer zur Verfügung, die er zuvor ausreichend einweist. Anzahl und Anwesenheitsdauer der Helfer richtet sich nach dem Umfang des Auftrags. Es wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z. B. Gras, Teer, Asphalt, (kein Schotter, roter Sand oder Tartan), mit direkter Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger (Durchfahrtshöhe 2,80 m). Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, z.B. bei Landschaftsschutzgebieten, Waldwegen oder Fußgängerzonen, obliegt dies dem Kunden. Bei Aufträgen mit Betreuung durch die Lass Knipsen GbR stellt der Kunde für Fahrzeuge der LassKnipsen GbR kostenlose Parkmöglichkeiten am Auftragsort zur Verfügung.

4.6. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen (z.B. GEMA) für den Betrieb der Geräte oder die Durchführung der Veranstaltung obliegt dem Kunden, der die Kosten dafür trägt. Dies gilt auch für die Feststellung der Eignung der Aufstellfläche der Geräte, einschließlich erforderlich werdender baustatischer Feststellungen.

5. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.

Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des „Lass Knipsen-Systems“ ein fester Standort zugewiesen. Das Kamerasystem wurde dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausrichtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und gesichert. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Fotoaufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter, für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn die Lieferung mit Installation (IV. 4 dieser AGB) vereinbart ist.

6. Mietdauer

6.1. Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit  bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert.

6.2. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer.

6.3. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache am vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 15,00 € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546 a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weiteren Schadens vorbehalten bleibt.

7. Aufrechnungsverbot

Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

8. Kündigung/Rücktritt

8.1. Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin.

8.2. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

8.3. Kündigt der Mieter den mit „Lass Knipsen“ geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

  • bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Termin in Höhe von 10 %,
  • bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Termin in Höhe von 25 %,
  • bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Termin in Höhe von 50 % ,
  • bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Termin in Höhe von 75 % der Gesamtsumme
  • und innerhalb der letzten 2 Wochen in voller Höhe.

8.4. Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Falle eines Ausfalles einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des „Lass Knipsen-Systems“. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des „Lass Knipsen-Systems“ versuchen wir defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (außerordentliches Kündigungsrecht).

Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung vom Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag bzw. die volle Mietkautionssumme zurück.

9. Vertragsgemäßer Gebrauch

9.1. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand und sämtliches Zubehör sorgfältig zu behandeln sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Mieter während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.

9.2. Eventuelle Schäden, Defekte oder Verluste während der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

9.3. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Mieter gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.

10. Verbotene Nutzungen

Dem Mieter ist untersagt:

  • das „Lass Knipsen-System“ oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen,
  • das „Lass Knipsen-System“ oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern oder auseinanderzubauen,
  • das „Lass Knipsen-System“ aufzubrechen und dadurch die Hard-Ware inklusive Bildschirm, Kamera etc. offenzulegen,
  • Lebensmittel, Flüssigkeiten oder sonstige Gegenstände auf dem „Lass Knipsen-System“ abzustellen oder in das System einzuführen,
  • das „Lass Knipsen-System“ und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben.

Der Mieter/ Auftraggeber sorgt für fachgerechte und ausreichende Stromversorgung- und Anschlüsse. Kann die Mietsache aufgrund unzureichender Stromversorgung nicht betrieben werden. So hat dies keinen Einfluss auf den vereinbarten Mietpreis und die Firma Lass Knipsen ist nicht zu einer Ersatzleistung verpflichtet.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt während und nach dem Mietverhältnis das Eigentum von „Lass Knipsen“.

12. Haftung

12.1. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache gemäß § 536 a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

Für die Haftung des Vermieters gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Schäden durch die Mietgegenstände, die während des Gebrauchs der Mietsache entstehen können, haftet der Vermieter nur, wenn ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trittft.

Der Vermieter haftet nicht für den Verlust der digitalen Daten durch einen technischen Defekt.

12.2. Dasselbe gilt, wenn gesetzte Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern den Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

12.3. Der Mieter kann den Vermieter nicht für eigene Fehler oder Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.

12.4. Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.

12.5 „Lass Knipsen“ übernimmt keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.

12.6. Der Mieter haftet in vollem Umfange für eventuell entstandene Schäden (Beschädigungen durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl, etc.) Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden.

13. Zahlungsbedingungen

13.1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes angegeben, verstehen sich die Preise netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer, inklusive der Kosten für die An- und Rücklieferung.

13.2. „Lass Knipsen“ stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.

13.3. Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nichts anderes vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht der „Lass Knipsen“ ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht von „Lass Knipsen“ zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

13.4. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn die Gegenansprüche von „Lass Knipsen“ anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Mieter nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

13.5. Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.

14. Datenschutz

14.1. Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung des Mietvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

14.2. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z.B. bei der Bestellung oder per E-Mail mitteilen (Name, Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.

14.3. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleitungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

14.4. Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden.

14.5. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

14.6. Soweit „Lass Knipsen“ von ihrem Internetangebot auf die Website Dritten verweist oder verlinkt, kann keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Website übernommen werden. Da kein Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte besteht, sollten Sie die jeweiligen angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

15. Löschung und Verwendung des Bildmaterials

Das entstandene Bildmaterial wird innerhalb von 2 Wochen, spätestens bis zum Zeitpunkt der nächsten Vermietung von der Festplatte des Systems durch den Vermieter gelöscht.

Eine Verwendung der Bilder durch den Vermieter findet nicht statt.

16. Sonstige Bestimmungen

16.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2. Datenschutz
Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

16.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragspartner mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.